Energieausweis
Unser Angebot für Energieausweise (nur Verbrauchsausweise):
Wir erstellen Ihren Energieverbrauchsausweis1):
- Plausibilitätsprüfung Ihrer zur Verfügung gestellten Daten
- Ausstellung eines Energieausweises durch einen dafür zugelassenen Aussteller
- Übernahme der Registrierungskosten für den Energieverbrauchsausweis beim DIBt
- Versand des Energieverbrauchsausweises als PDF per E-Mail und per Post
Sie stellen uns sämtliche Daten zur Verfügung (alternativ erheben wir die Daten auch in einem Vor-Ort-Termin):
- den letzten Energieausweis
- oder: wenn kein Energieausweis vorhanden ist oder sich die Angaben seit dem letzten Energieauseis geändert haben
- Gebäudetyp (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude oder Mischnutzung)
- Adresse
- Gebäudeteil, für den der Energieausweis erstellt werden soll
- Baujahr Gebäude
- Baujahr Wärmeerzeuger
- Anzahl Wohnungen
- Gebäudenutzfläche
- Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasserbereitung
- Erneuerbare Energien (Art und Verwendung)
- Art der Lüftung (Fensterlüftung, Schachtlüftung, Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung, Kühlanlage)
- Anlass der Ausstellung des Energieausweises (Neubau, Vermietung/Verkauf, Modernisierung (Änderung/Erweiterung), Sonstiges
- ein Gebäudefoto, wenn eins auf dem Ausweis erscheinen soll
- die Heiz-Energierechnungen der letzten 4 Jahre für das gesamte Haus (die Energieart, mit der Heizung und Warmwasser bereitet wird)
- Nichtwohngebäude: zusätzlich die Stromrechnungen der letzten 4 Jahre
- eine Liste der Wohn- und Gewerbeeinheiten des Hauses inkl. m2-Angabe inkl. der dort lebenden/arbeitenden Personenanzahl
- Foto/Kopie eines Beleges (Planungsunterlagen etc.), aus dem die Gebäudenutzfläche (m2) des Hauses hervor geht
- eine Aufstellung, von wann bis wann welche Einheit (bzw. das ganze Haus) in den letzten 3 Jahren leer gestanden hat
Brutto-Preise für Verbrauchsausweise:
Art | Kunden SWC | Nichtkunden | |
Wohngebäude | Ein-/Zweifamilienhaus | 87 € | 99 € |
MFH bis 20 Mieteinheiten | 160 € | 173 € | |
Nichtwohngebäude | bis 2 Mieteinheiten | 87 € | 99 € |
Gebäude bis 20 Mieteinheiten | 120 € | 173 € | |
Vor-Ort-Termin (optional) | alle | zzgl. 30 € | zzgl. 30 € |
Nutzen Sie gerne nachfolgendes Formular für Ihre Bestellung und/oder Anfrage:
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Gebäude (Wohn- oder Nichtwohngebäude) energetisch bewertet. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausstellung von Energieausweisen sind in Deutschland in Abschnitt 5 der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) geregelt. Energieausweise gelten als Urkunden. Energieausweise werden grundsätzlich für ein gesamtes Gebäude ausgestellt; Energieausweise für einzelne Wohnungen oder andere Nutzeinheiten in Gebäuden sind in Deutschland nicht vorgesehen.
Nach § 16 der EnEV sind Energieausweise in folgenden Fällen erforderlich:
bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Teilen davon (z.B. Wohnungen)wenn im Zusammenhang mit einer Sanierung oder einer größeren Erweiterung eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgtnach Baufertigstellung eines Neubauszum Aushang in bestimmten Gebäuden, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und die starken Publikumsverkehr aufweisen
Die Geltungsdauer von Energieausweisen beträgt 10 Jahre.
Energieausweise werden grundsätzlich unterschieden in sogenannte Bedarfsausweise und In Verbrauchsausweise.
Bei der Ausweiserstellung wird außerdem unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Nichtwohnnutzungen sind im Allgemeinen zwei separate Energieausweise zu erstellen.