Energieaudit

Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 werden Energieeinsatz und -verbrauch in einem Unternehmen systematisch erfasst und analysiert, wodurch Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen erkannt werden können. Energieaudits sind branchenunabhängig und verpflichtend für alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden und betrifft somit auch öffentliche Unternehmen, soweit sie nicht überwiegend hoheitlich tätig sind. Für die Umsetzung des Energieaudits hatten die Unternehmen Zeit bis zum 5. Dezember 2015. Gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits ist dann mindestens alle vier Jahre eine Wiederholung notwendig.

Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben, sind von der Durchführungspflicht eines Energieaudits nach § 8 ​EDL-G freigestellt.

Jedes Unternehmen sollte deshalb zunächst prüfen, ob es unter die KMU Definition fällt oder nicht. Das Energieaudit muss durch eine qualifizierte und unabhängige Person durchgeführt werden. Der Auditor muss über entsprechende berufliche Fachkompetenzen und praktische Erfahrung verfügen. Für die Stadtwerke Cottbus GmbH übernehmen diese Aufgabe Vertriebsleiter, Herr Ralph Grohmann sowie Key-Account-Manager, Dr. Marko Sieber.

Im Gegensatz zu den Nicht-KMU, können Kleinunternehmen (KMU) und Freiberufler für die Erstellung eines Energieaudits bis zu 8.000 EUR Zuschuss erhalten. Denn das BAFA zahlt im Rahmen der „Energieberatung im Mittelstand" dafür 800 EUR Zuschuss. Unternehmen, deren Jahres-Energiekosten (inkl. Transportkosten wie z.B. Kraftstoffkosten für die Firmenfahrzeuge) 10.000 EUR übersteigen, erhalten sogar 80 % Zuschuss bzw. bis zu 8.000 EUR, wenn sie einen Energieberatungsbericht einreichen, der den Vorgaben der DIN EN 16 247-1 entspricht.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Dr. Marko Sieber oder teilen uns einfach kurz Ihre Anfrage und Kontaktdaten mit. Sie erhalten umgehend eine Antwort von uns:

 

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