‼️ACHTUNG‼️Gesetzliche Neuregelung ab 6. Juni 2025

Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung und damit verbundenen deutschlandweiten Systemumstellung Ihre Strom-Anmeldung bzw. Strom-Abmeldung voraussichtlich erst wieder ab Mitte Juni bearbeiten können. 

Hintergrund:
Ab 6. Juni 2025 nur noch zum Voraus-Termin Strom-Anmeldung/-Abmeldung möglich!
Bisher war es möglich, den Strom rückwirkend an- bzw. abzumelden. Das geht ab 6. Juni 2025 aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht mehr (gilt deutschlandweit für alle Energieversorger).

Deshalb:

  • Einzug
    • 14 Tage (min. 2 Tage) vorher beim Energieversorger anmelden
    • Einzugszählerstand am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln

Denn: sobald am Stromanschluss ein Stromverbrauch registriert wird, erfolgt automatisch die Anmeldung auf den (im Vergleich zu einem Wahltarif teureren) Grundversorgungstarif. Der Grundversorgungstarif bleibt solange aktiv, bis die Anmeldung auf einen anderen Tarif erfolgt. Erst ab dem (in der Zukunft liegenden) Anmeldedatum eines anderen Tarifs kann die Berechnung des Grundversorgungstarifes beendet werden.

  • Auszug
    • 14 Tage (min. 2 Tage) vorher beim Energieversorger anmelden
    • Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln

Denn: der Stromanschluss bleibt so lange auf Ihren Namen registriert, bis die Abmeldung wirksam erfolgt ist. Wenn der Vermieter nach Ihrem Auszug renoviert oder ein neuer Mieter einzieht, ohne sich anzumelden, müssen Sie dafür zahlen.

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