Übergabemeldung/Umzug

Wohnungswechsel?

Jetzt stehen viele Aufgaben an:
Z.B. neuer Mietvertrag, Kündigung der alten Wohnung, Umzugsunternehmen, Packen der Umzugskisten, etc. Damit auch nach dem Umzug alles reibungslos funktioniert, müssen alle Kontaktstellen informiert werden. Neben den Versicherungen, Banken, Telefonanbieter ist auch an den Energieversorger für Strom, Gas und Wärme zu denken.

Hier einige Tipps, die Ihnen das Ummelden erleichtern sollen, denn gut vorbereitet lassen sich doppelte Wege vermeiden.

Was muss ich tun?
  • Strom, Gas, Wärme für die neue Wohnung anmelden – dabei das passende Produkt auswählen, gerne auch gleich hier >> im Online-Preisrechner
  • Strom, Gas, Wärme für die alte Wohnung abmelden – Endabrechnung bekommen
Wo kann ich Strom/Gas an- bzw. abmelden?
Was benötige ich zum Ummelden?
  • die Kundennummer, wenn bereits vorhanden
  • ein vom Vermieter unterschriebenes Wohnungsübernahme- /Übergabeprotokoll
  • in jedem Fall Ihre Verzugsadresse für die Endabrechnung der alten Wohnung
  • die Zählernummer
  • den Zählerstand
  • das Datum der Schlüsselübergabe
  • bei Gewerbe zusätzlich die Gewerbean- bzw. -abmeldung
So gut vorbereitet, ist die Ummeldung schnell erledigt und Sie können ganz entspannt Ihre neue Wohnung genießen.

Bitte die Übergabemeldung downloaden, dann das Formular bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken und anschließend unterschrieben in unserem Kundenzentrum abgeben oder per Post zusenden.

Vielen Dank!

Wichtiger Hinweis!

Ab 6. Juni 2025 nur noch zum Voraus-Termin Strom-Anmeldung/-Abmeldung möglich!
Bisher war es möglich, den Strom rückwirkend an- bzw. abzumelden.Das geht ab 06. Juni 2025 aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht mehr (gilt deutschlandweit für alle Energieversorger).

Deshalb:

  • Einzug
    • 14 Tage (min. 2 Tage) vorher beim Energieversorger anmelden
    • Einzugszählerstand am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln

Denn: sobald am Stromanschluss ein Stromverbrauch registriert wird, erfolgt automatisch die Anmeldung auf den (im Vergleich zu einem Wahltarif teureren) Grundversorgungstarif. Der Grundversorgungstarif bleibt solange aktiv, bis die Anmeldung auf einen anderen Tarif erfolgt. Erst ab dem (in der Zukunft liegenden) Anmeldedatum eines anderen Tarifs kann die Berechnung des Grundversorgungstarifes beendet werden.

  • Auszug
    • 14 Tage (min. 2 Tage) vorher beim Energieversorger anmelden
    • Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln

Denn: der Stromanschluss bleibt so lange auf Ihren Namen registriert, bis die Abmeldung wirksam erfolgt ist. Wenn der Vermieter nach Ihrem Auszug renoviert oder ein neuer Mieter einzieht, ohne sich anzumelden, müssen Sie dafür zahlen.

Fragen?