„Warnung vor ungewolltem Vertragswechsel per Telefon"
Liebe Kundinnen und Kunden,
aktuell kontaktierte uns eine verunsicherte Kundin, welche eine Kündigungsbestätigung von uns erhielt, obwohl sie gar nicht gekündigt hatte und dies auch nicht vor hatte. Sie berichtete von einem Anrufer, der sich als Stadtwerke Cottbus-Mitarbeiter vorgestellt hat und unter anderem ihre Zählernummer erfragte (Name, Adresse, Telefonnummer der Kundin hatte der Anrufer aus dem Telefonbuch, das auch im Internet veröffentlicht ist!).
Anhand dieser Daten kündigte der fremde Anbieter den aktuellen Stromvertrag der Kundin bei den Stadtwerken Cottbus und meldete die Kundin für sich an – mit einem 50% höheren Strompreis (!!!) als dem der Stadtwerke Cottbus. Mit unserer Hilfe wurde der Vorgang sofort gestoppt und der Anbieter erhielt die Androhung einer Strafanzeige.
Wichtig:
- Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung von den Stadtwerken Cottbus erhalten, ohne dass Sie gekündigt haben, rufen Sie bitte sofort an. Wir klären das für Sie.
- Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung bedürfen spätestens seit 27. Juli 2021 immer der Textform (§ 41b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), können also am Telefon nicht wirksam abgeschlossen werden.
- Reagieren Sie immer schnell. Denn auch bei versehentlich rechtswirksam abgeschlossenen Energieverträgen ist es oft nicht einfach, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen 14-Tages-Frist durchzusetzen, da der Widerruf vom neuen Anbieter erfahrungsgemäß in vielen Fällen ignoriert wird.
+ + + Geben Sie also NIEMALS Ihre Zählernummer oder Kundennummer gegenüber Dritten preis! Beide sollten Ihnen heilig sein wie die PIN Ihrer Geldkarte!! + + +
Mitarbeiter der Stadtwerke Cottbus schließen grundsätzlich keine Verträge am Telefon oder an der Haustür ab.
Wir sind für Sie da!
Ihre Stadtwerke Cottbus
>> "SWC direkt 01/2022" - Stadtwerke warnen weiter vor unlauteren Wechsel-Angeboten