Hinweis zur Umsatzsteuersenkung
Wenn per Gesetz der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % gesenkt wird, betrifft dies auch die Strom-, Erdgas-, und Fernwärmelieferpreise der Stadtwerke Cottbus GmbH.
Bitte beachten Sie dazu: Die gültigen Nettopreise bleiben unverändert. Die Bruttopreise (die zu zahlenden Endpreise) werden automatisch an die jeweils gültige Mehrwertsteuer angepasst – sinken also bei sinkender Mehrwertsteuer. Eine Abgrenzung der Strom- und Erdgasverbrauchsanteile zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 erfolgt in den von der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC) geführten Cottbuser Energienetzen automatisch.
- Wenn Sie Ihre Strom- und Erdgaszählerstände am 01.07. und 31.12. selbst ablesen möchten, oder Ihre Abnahmestelle außerhalb der EVC-Netzgebiete liegt, geben Sie Ihren Zählerstand bitte im Kundenportal ein oder schicken ihn per E-Mail (Bitte unbedingt Kundennummer und Zählernummer angeben).
- Selbst abgelesene Fernwärmezählerstände teilen Sie uns bitte per E-Mail mit.
Die bisher mitgeteilten Abschläge bleiben unverändert. Somit erhöht sich der Nettoanteil Ihrer Abschlagszahlung. Sämtliche Abschläge und Verbräuche werden in der Jahresrechnung mit dem korrekten Mehrwertsteueranteil ausgewiesen.