Ende der Umsatzsteuersenkung auf 7% für Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz
Die Senkung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7% (Regelsatz = 19%) gilt laut §28 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) auch für Ihre Cottbuser Fernwärme.
Bei allen Rechnungen, die nach der Gesetzesveröffentlichung im Zeitraum vom 25. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 erstellt wurden, enthält der Brutto-Rechnungsbetrag für den gesamten zurückliegenden Abrechnungszeitraum ab der letzten Jahresrechnung komplett den USt.-Satz von 7%. Auch die neuen Brutto-Abschläge beinhalten den USt.-Satz von 7% (Hybridverfahren gemäß Bundesministerium für Finanzen).
Ihr Service-Center Wärme der Stadtwerke Cottbus GmbH